«Eidgenossen» und KMU-Darlehen: zwei Auktionen, ein transparentes Prinzip
Vertrauen am Kapitalmarkt entsteht durch nachvollziehbare Regeln. Ein gutes Beispiel dafür liefert die Eidgenossenschaft: Seit 1980 platziert sie ihre Anleihen über eine Einheitspreis-Auktion. Bei der Ausgestaltung unserer Kreditauktion haben wir uns am selben Grundprinzip orientiert.
Der entscheidende Unterschied liegt darin, was versteigert wird. Beim Bund bestimmt die Auktion den Preis der Obligation. Bei swisspeers bestimmt sie den Zins eines KMU-Kredits. Die Logik dahinter ist dieselbe.
Wie der Bund seine Anleihen platziert
Seit 1980 gibt die Eidgenossenschaft ihre Obligationen im Tenderverfahren aus – einer Einheitspreis-Auktion. Die Schweizerische Nationalbank führt sie als Beauftragte des Bundes durch. So läuft sie ab:
Der Bund legt vorab zwei Dinge fest: Zinscoupon und Laufzeit. Alles Weitere bestimmt der Markt. Investoren reichen verdeckt ihre Gebote ein – Betrag und Preis. Die Nationalbank reiht die Gebote auf und teilt zu, bis der gewünschte Betrag gedeckt ist.
Ein Beispiel: Der Bund möchte rund 300 Millionen Franken aufnehmen. Die Investoren bieten Kurse – angegeben in Prozent des Nennwerts. Ein Kurs von 101.20 heisst: Der Investor zahlt heute 101.20, erhält am Ende der Laufzeit aber nur den Nennwert von 100 zurück (und während der Laufzeit den festgelegten Zins).
Je höher der gebotene Kurs, desto mehr zahlt der Investor – und desto attraktiver ist das Gebot für den Bund. Deshalb wird vom den höchsten Geboten abwärts zugeteilt.
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Bieter |
Betrag |
Gebotener Kurs |
Zuteilung |
Bezahlter Kurs |
|
«Bestens» |
40 Mio |
ohne Preis |
voll |
100.90 |
|
A |
80 Mio |
101.20 |
voll |
100.90 |
|
B |
60 Mio |
101.10 |
voll |
100.90 |
|
C |
90 Mio |
101.00 |
voll |
100.90 |
|
D |
70 Mio |
100.90 |
teilweise |
100.90 |
|
E |
100 Mio |
100.80 |
– |
– |
Bieter D liefert mit seinem Gebot den letzten benötigten Betrag; sein Kurs von 100.90 wird damit zum Preis für alle.
Investor A hätte mit 101.20 mehr bezahlt – zahlt aber ebenfalls nur 100.90. Wer über dem Grenzpreis bietet, wird nicht bestraft.
Die «Bestens»-Gebote verzichten auf eine Preisangabe und nehmen den Einheitspreis, wie er sich ergibt.
Der entscheidende Punkt: Alle erfolgreichen Bieter zahlen denselben Preis – jenen des letzten noch berücksichtigten Gebots.
Niemand wird bevorzugt, niemand zahlt mehr als der Nachbar. Das Ergebnis ist ein Preis, der nicht gesetzt, sondern gefunden wird. Genau deshalb gilt das Verfahren als Goldstandard einer fairen Kapitalmarktplatzierung.
Bei swisspeers KMU-Krediten funktioniert die Auktion spiegelbildlich zu den Eidgenossen
Auf unserer Plattform bestimmen Investorinnen und Investoren den Zins – nach derselben Logik, spiegelbildlich auf dem Zins statt auf dem Kurs. Der Kurs ist bei bei uns im Primärmarkt immer 100.
Der KMU-Kreditnehmer legt Betrag und Laufzeit fest. Die Investoren bieten den Zinssatz, zu dem Sie diesen Kredit finanzieren würden.
Unser Algorithmus füllt nach Auktionsende den Kredit von den günstigsten Geboten aufwärts, bis der Betrag gedeckt ist. Und wie beim Bund gilt: Das letzte Gebot, das gerade noch gebraucht wird, um den Kredit zu aufzufüllen, bestimmt den Zins für alle.
Ein Beispiel – ein Kredit über CHF 200'000:
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Investor |
Betrag |
Gebotener Zins |
Zuteilung |
Erhaltener Zins |
|
A |
50'000 |
4.0 % |
voll |
4.5 % |
|
B |
60'000 |
4.2 % |
voll |
4.5 % |
|
C |
40'000 |
4.4 % |
voll |
4.5 % |
|
D |
70'000 |
4.5 % |
teilweise |
4.5 % |
|
E |
50'000 |
4.8 % |
– |
– |
Investor D liefert mit seinem Gebot den letzten benötigten Franken. Sein Zins von 4.5 % wird damit zum Zins für alle. Investorin A hatte lediglich 4.0 % verlangt – da ihr Gebot berücksichtigt wird, erhält auch sie 4.5 %.
Warum das für Anleger von Vorteil ist
Anleger müssen nicht versuchen, den späteren Auktionszins möglichst genau vorherzusagen. Sie können den tiefsten Zinssatz bieten, zu dem sie bereit sind, einen Kredit zu finanzieren.
Liegt der Grenzzins am Ende höher, erhalten auch sie diesen höheren Zinssatz.
Im Beispiel oben bietet Investorin A 4.0 %, der Kredit kommt aber zu 4.5 % zustande. Auch sie erhält deshalb 4.5 %.
Das eigene Gebot bestimmt somit, ob ein Investor bei der Finanzierung berücksichtigt wird. Welchen Zins alle berücksichtigten Investoren erhalten, entscheidet erst das Ergebnis der gesamten Auktion. Man erhält also mindestens seinen gebotenen Zins oder ist nicht dabei.
Gleiche Regeln für alle – vom Kleinanleger bis zum Grossinvestor
Für die Zuteilung spielt es keine Rolle, ob jemand CHF 1’000 oder CHF 50’000 bietet oder bereits in viele Kredite investiert hat. Entscheidend sind Betrag und Zinssatz des Gebots.
Muss am Grenzzins gekürzt werden, weil nicht mehr der gesamte angebotene Betrag benötigt wird, erfolgt diese Kürzung anteilig. Ein grosses Portfolio verschafft damit weder einen anderen Auktionszins noch Vorrang bei der Zuteilung.
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Das System bei der Platzierung von Unternehmensanleihen Für einen Zeichner lässt sich deshalb aus seinem Gebot allein nicht vollständig ableiten, welchen Anteil seines Angebots er schliesslich erhält. Bei der Auktion von Eidgenossen und be swisspeers-Auktionen steht die Zuteilungsregel dagegen von Beginn fest. Der Algorithmus verarbeitet die abgegebenen Gebote nach dieser Regel, unabhängig davon, wer sie eingereicht hat. |
Ein Unterschied – die Risikoabgeltung
Eine Sache unterscheidet uns von den Emissionen der Eidgenossenschaft: Eine Bundesobligation gilt als praktisch risikofrei und rentierte über die letzten 10 Jahre mit -0.7%.
Ein KMU-Kredit ist das nicht. Anleger tragen das Ausfallrisiko und werden dafür entschädigt mit netto 3% über die letzten 10 Jahre.
Das Auktionsverfahren, das den Zins fair bestimmt, ist dasselbe wie beim Bund. Das Risiko, das dieser Zins entschädigt, ist ein anderes – und dafür sind unsere Bonitätsprüfung und die gute Diversifikation im Anlegerportfolio da.
Worauf es ankommt: Transparenz und gleiche Regeln für alle
Der Zins, den Investoren bei swisspeers erhalten, wird nach demselben transparenten Auktionsprinzip gefunden, mit dem die Schweizerische Eidgenossenschaft seit über vier Jahrzehnten Milliarden am Kapitalmarkt platziert. Kein Blackbox-Algorithmus, keine willkürliche Preissetzung – eine faire, regelbasierte Auktion, in der für alle dieselbe Regel gilt.
Gut genug für die Platzierung von Bundesobligationen. Und gut genug für die Preisfindung bei KMU-Darlehen.
Quellen:
Mittelbeschaffung des Bundes: https://www.efv.admin.ch/de/mittelbeschaffung-beim-bund
SNB zu Bundesanleihen: https://www.snb.ch/de/the-snb/mandates-goals/services-to-the-confederation/federal-bonds
Bookbuilding Corporate Bonds, ICMA Primary Market Handbook: https://www.icmagroup.org/assets/documents/Regulatory/Handbook-recent-items-unlocked/ICMA-PMH-A12---2018-09-26-141218.pdf
