Swisspeers KMU-Kredite: Direct Lending für Pensionskassen
An der Sitzung vom 17. November 2021 hat der Bundesrat die neue Anlagekategorie «Private Debt Schweiz» für nichtkotierte Anlagen lanciert. Die Änderungen der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) und der Verordnung über die Anlagestiftungen (ASV) sind per 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Pensionskassen können damit Investitionen in nichtkotierte Schweizerische Anlagen bis zu einer Obergrenze von 5% tätigen. Der Bundesrat versetzt Pensionskassen in die Lage, in langfristige, zukunftsgerichtete Anlagen zu investieren.
Über den Erfolg einer Pensionskasse entscheiden zwei grundsätzliche Strategien:
- Leistungsstrategie: Ziel der Leistungsstrategie besteht darin die Leistungsversprechen der Pensionskasse langfristig und ohne Umverteilungen zu erfüllen.
- Anlagestrategie: Die Anlagestrategie wird durch die zuständigen Organe der Pensionskasse innerhalb der gesetzlichen Rahmens so bestimmt, dass sie auf die Risikofähigkeit der Pensionskasse zugeschnitten ist.
Aufgabe der Pensionskassenleitung ist es Leistungs- und Anlagestrategie sorgfältig aufeinander abzustimmen, um das Vorsorgeziel zu erreichen. Dazu empfehlen sich auch Investitionen in innovative und zukunftsträchtige Unternehmen – und das ist jetzt möglich.
Private Debt erhält eine eigene Anlagekategorie, separat zu Alternativen Anlagen
Investitionen in nichtkotierte Forderungen gegenüber Schuldnern waren bis anhin nur über kollektiven Anlagen möglich und unter Alternative Anlagen subsummiert.
Neu dürfen gemäss Art. 53 Abs. 1 lit. dter und Art. 55 lit. g BVV 2 Investitionen bis zu 5% des Anlagevermögens in die neue Anlagekategorie Private Debt Schweiz alloziert werden.
Der Bundesrat kommt mit diesem Beschluss der Motion «Langfristanlagen von Pensionskassen in zukunftsträchtige Technologien und Schaffung eines Zukunftsfonds Schweiz» des ehemaligen Ständerats Konrad Graber nach.
Auch wenn Anlagen in nichtkotierte Anlagen vor dieser neuen Regelung mittels kollektive Anlagen möglich war, verspricht man sich mit der Herauslösung aus dem Katalog der alternativen Anlagen eine Förderung der neuen Anlageklasse. Damit sind Investitionen in Gesellschaften oder Schuldner mit Domizil in der Schweiz gemeint.
Vertiefte Prüfung durch Pensionskasse erforderlich
Von zentraler Bedeutung ist die Einhaltung der Sorgfaltspflicht gemäss Art. 50 Abs. 1 BVV 2. Investitionen in nichtkotierte Anlagen sind nicht oder kaum reguliert und bedürfen einer vertieften Prüfung im Sinne der "Prudent Investor Rule" gemäss Abs. 1.3 Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 108. Dieser Begriff stammt aus den USA und ist eine Leitlinie für die Vermögensbewirtschaftung mit einigen Grundprinzipien, wie z.B. Risiko sollte mit der Fähigkeit der Pensionskasse aligniert sein, hinreichende Diversifikation auf allen Anlagestufen und Überwachung des Risikos und Anlageerfolg.
Um einer angemessenen Diversifikation nachzukommen kommt Art. 50 Abs. 3 BVV 2 zur Anwendung. Als Angemessen wird in der Erläuterung vom 17.11.2021 ausgeführt, dass das Gegenparteirisiko nicht mehr als 1% des Vorsorgevermögens ausmachen darf.
Pensionskassen können direkt in KMU Kredite investieren
Diese Änderung hat zur Folge, dass Pensionskassen ab sofort direkt in KMU-Kredite investieren können mittels der digitalen Plattform von swisspeers. Vorteil ist die Möglichkeit der Einzelselektion und der Transparenz direkt bis zur effektiven Gegenpartei.
Weiterhin besteht für Pensionskassen die Möglichkeit, mittels des AWI KMU Darlehen Fonds breit diversifiziert in Darlehen an kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in der Schweiz und Liechtenstein zu investieren. Der Vorteil des Fonds liegt in der bestehenden Diversifikation und der aktiven Selektion der Kredite durch Fondspezialisten.
Unabhängig davon wie investiert wird, die Anlagen weisen im Verhältnis zu traditionellen Anlagen wenig bis gar kein korrelierendes Anlagerisiko auf.
Gerade in Zeiten von steigenden Zinsen bieten KMU-Kredite mit einer Nettorendite von über 3% und einer Duration von unter 2 Jahren eine attraktive Beimischung in der Anlagestrategie, sei es für das Portfolio von Pensionskassen oder Privatepersonen.