Crowdfunding Regulierung - Kommt das Ende der CrowdKiller-Verordnung von 1934?
Nun wollen und können Crowdfunding-Plattformen und KMU keine Banken sein. Also zwingt uns die alte Regel heute auf, dass bei jedem Peer-to-Peer Kredit nicht mehr als 20 Investoren beteiligt sein dürfen. So wird die “Crowd“ - oder der „Schwarm“ – regulierungsbedingt zum 20er-Schwärmlein. Immerhin kann es sich um ziemliche Brummer handeln, denn je grösser ein Gesamtkredit, umso grösser muss auch jedes einzelne Investment sein. Dieser historische Zopf von 1934 behindert die Entwicklung von Crowdlending in der Schweiz massiv. Betroffen sind KMU und Retailinvestoren.
KMU müssen die Zahl ihrer Kreditgeber künstlich beschränken
Crowdfunding ist eine zukunftsträchtige, günstige und effiziente Finanzierungsform. Sie eignet sich optimal für KMU mit einem Finanzierungsbedarf von weniger als einer Million Franken. Die aktuellen Anwendungsformen der Bankengesetzgebung sind jedoch ein ausgesprochener Spielverderber. Wenn das KMU nämlich von mehr als 20 Investoren einen Kredit erhält, übt es plötzlich eine unerlaubte Banktätigkeit aus. Der Malerbetrieb oder das Installationsunternehmen gerät ins Fadenkreuz der Finanzmarktaufsicht FINMA. Wir finden das absolut stossend. Die Bankbranche hat in den vergangenen Jahren grosse volkswirtschaftliche Probleme verursacht und musste mit staatlicher Hilfe gestützt werden. Trotzdem behindert eine veraltete Bankenregulierung jetzt neue, innovative und vor allem volkswirtschaftlich wirkungsvolle und sinnstiftende Geschäftsmodelle. Getroffen werden nicht die Banken, sondern die Pfeiler der Schweizerischen Volkswirtschaft: die KMU.
Investoren können Kreditrisiken nicht sinnvoll streuen
Die 20er-Regel aus dem Jahr 1934 entfaltet auch auf Investorenseite ihre kontraproduktive Wirkung. Je nach Höhe des vom Unternehmen gewünschten Kredits steigt wegen ihr die Mindestinvestition der Anleger. Denn maximal 20 Anleger müssen ja die gesamte Summe aufbringen. An drei 3 Beispielen mit KMU mit Kreditbedürfnissen zwischen 60‘000 und 400‘000 Franken zeige ich Ihnen, was das für Anleger heisst.
Die 20er-Regel macht jetzt Minimuminvestments zwischen 3‘000 und 20‘000 Franken nötig. Will ein Investor heute KMU-Kredite ins Portfolio nehmen, hat das dramatische Konsequenzen:
- Wenn er das Klumpenrisiko seiner KMU-Kreditinvestments streuen möchte, sollte er nicht nur einen Kredit vergeben. Für 20 Kredittranchen verschiedener KMU muss er aber zwischen 60‘000 und 400‘000 Franken aufwenden.
- Die Anlageklasse der KMU-Kredite sollte im Portfolio nicht mehr als 20 Prozent ausmachen. Also muss das investierbare Gesamtvermögen zwischen 300‘000 und 2‘000‘000 Franken liegen. Mehr als 2‘000‘000 Franken Vermögen haben in der ganzen Schweiz nur rund 103‘000 Personen – inklusive Immobilien. (Quelle: Vermögensstatistik 2012 der Eidgenössischen Steuerverwaltung).
Diese Rechenbeispiele machen klar, wie eine veraltete Regulierung das Crowdfunding als attraktives und sinnvolles Anlageinstrument gerade für den Retailinvestor unsinnig und künstlich erschwert.
Erfahrungsaustausch ist im Gang – handelt Bern bald?
Immerhin tut sich mittlerweile etwas in der richtigen Richtung: Die Swiss Finance + Technology Association hat einen Austausch zwischen innovativen FinTech-Unternehmen und staatlichen Stellen angestossen. Das Treffen Ende August war hochkarätig besetzt. Neben dem SECO und dem Eidgenössischen Finanzdepartement war auch die FINMA und der Vorsitzende des „Beirat Zukunft Finanzplatz Schweiz“ Aymo Brunetti zugegen. Swisspeers und die Vertreter anderer Crowdfunding-Plattformen zeigten, wie die aktuelle Crowdfunding Regulierung die Entwicklung für den Werk- und Finanzplatz wichtiger zukunftsträchtiger Geschäftsmodelle behindert. Gerade das oben angeführte Zahlenbeispiel half die Problematik zu verdeutlichen. Deshalb besteht Hoffnung, dass wir bald auch Projekte mit mehr als 20 Investoren finanzieren können. Dann werden wir dem Spirit des Crowdfunding vollumfänglich gerecht.
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