Jürg Müller von der NZZ fühlte sich durch Bundesrat Schneider-Ammanns hoffnungsvolle Verkündigungen sogar an den Auftritt des Engels Weihnachtsevangelium erinnert.
Das detaillierte Papier gliedert sich in fünf Kapitel.
Grafik: Digital Finance, ein wichtiges Thema im Bundesratsbericht
Das Geschäftsmodell von swisspeers liegt, wenn man den Bericht genauer liest, voll auf der vorgezeichneten Linie für die Digitalisierung der Schweizer Wirtschaft. Schon in unseren Geschäftsgrundsätzen haben wir festgeschrieben, dass wir „als Technologiefirma … die Digitalisierung der KMU vorantreiben“ wollen. Wir leisten einen aktiven Beitrag zur Zielvision des Bundesratsberichts. Dort heisst es: „Die Digitalisierung verändert Wirtschaft und Arbeitswelt, kaum ein Wirtschaftssektor bleibt davon unberührt.“ Swisspeers wird dazu beitragen, dass dieser Wandel glücklich gelingt!
Besonders wichtig für unser Unternehmen ist indessen das sechste Kapitel zu „Digital Finance“. Hier finden sich die zentralen Punkte der vom EFD schon publizierten neuen Finanzmarktpolitik. Es sind gute Nachrichten für Crowdfunding-Plattformen in der Schweiz.
- Ausweitung der Haltefrist für Gelder auf Abwicklungskonten: Bisher dürfen die Gelder eines erfolgreich abgeschlossenen Projekts maximal 7 Tage auf Transaktionskonti liegen. Die Frist soll auf 60 Tage erhöht werden. Das gibt Crowdlending-Plattformen neue Möglichkeiten beim Einsammeln der gesprochenen Gelder.
- Erweiterung der bewilligungsfreien Tätigkeit: Bisher dürfen wir pro Projekt nicht mehr als 20 Investoren zulassen. Sonst verstossen wir, respektive der Kreditnehmer, gegen die 1934 erlassene Bankenverordnung. Künftig sollen Personen ohne Bankenbewilligung „Publikumseinlagen“ bis zu 1 Mio. Franken von unbeschränkt vielen Einzelanlegern entgegennehmen können. Das hilft allen Beteiligten. Bei einem Kredit von 200‘000 Franken liegt das Minimuminvestment nun nicht mehr bei hohen 10‘000 Franken, sondern darf tiefer sein. Das hilft Investoren, mit geringeren Beträgen ins Crowdlending einzusteigen und sich ein diversifiziertes Portfolio aufzubauen.
- Bewilligung Finanztechnologie-Institut: Unterhalb der anspruchsvollen Bankenbewilligung entsteht eine neue Bewilligungskategorie. Sie ist Firmen zugänglich, die sich auf das Passivgeschäft beschränken und maximal 100 Mio. Franken an Publikumseinlagen entgegennehmen.
Fazit: Ich werte den Bericht des Bundesrates als positiv. Er schafft in vielen Bereichen Klarheit und erlaubt den Marktakteuren langfristig zu planen. Von vielen zusätzlichen Regulierung wird explizit Abstand genommen. Nun hoffen wir auf eine zügige Umsetzung, insbesondere der Vorhaben im Bereich „Digital Finance“. Dann können wir hürdenfrei den Investitionsbedarf von Schweizer KMU decken und den Franken-Anlagenotstand von Investoren beseitigen helfen.